Begleitung und Unterstützung

Sie haben ein Kind mit (drohender) Beeinträchtigung, fühlen sich unsicher, benötigen Orientierung in Bezug auf mögliche Ansprüche und geeignete Hilfen oder haben Fragen bei der Antragsstellung?

Die Verfahrenslotsin berät und begleitet Sie als unabhängige Ansprechpartnerin durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten und bietet z.B.:

  • Beratung von jungen Menschen bis zum 27. Geburtstag mit (drohender) Behinderung, die ihren Wohnsitz in Gummersbach haben
  • Beratung derer Familien, Eltern, Sorge- oder Vertretungsberechtigten
  • Beratung über mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Hilfe bei der Antragsstellung und Widersprüchen
  • Begleitung zu Terminen bei Leistungsträgern/ Leistungserbringern
  • Informationen über persönliche Rechte

Die Beratung ist:

  • unabhängig
  • freiwillig
  • kostenfrei
  • vertraulich

Die Verfahrenslotsin berät Sie auf Wunsch und solange Sie es möchten. Dies kann vor, während und nach der Antragsstellung erfolgen. Möglich ist auch eine Unterstützung bei Widersprüchen. Dabei entscheidet die Verfahrenslotsin nicht über Anträge und Leistungen.

Die Beratung kann bei Ihnen zu Hause, in meinem Büro, in Einrichtungen, online oder telefonisch erfolgen. Auf Wunsch können Sie sich durch eine Vertrauensperson begleiten lassen.

Auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe 

Ab 2028 soll bei der Leistungsgewährung nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen unterschieden und alle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch die örtlichen Jugendämter erbracht werden.

Die Verfahrenslotsin unterstützt das Jugendamt bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in dessen Zuständigkeit.

Frau
Christina Knorr

Verfahrenslotsin