Wegen der erforderlichen Unterschrift, Identitätsprüfung und Abnahme der Fingerabdrücke ist der Antrag persönlich beim BürgerService zu stellen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen Pass auf Antrag beider Elternteile bzw. auf Antrag des Sorgeberechtigten.
Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass / Kinderausweis / Kinderpass (falls nicht vorhanden: Geburtsurkunde) mit.
Erforderlich ist ein biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand) in Hochformat. Es muss aktuell sein und das Gesicht des Antragstellers in einer Höhe von mindestens 32 mm bis maximal 36 mm zweifelsfrei darstellen. Weitere Anforderungen zum Lichtbild entnehmen Sie bitte der im BürgerService ausgehangenen Fotomustertafel. Die Passbildhersteller sind entsprechend informiert worden.
Sonderregelungen:
Bei Reisen in bestimmte Länder ist für Kinder jeden Alters ein Reisepass zu beantragen.
Auskünfte erteilt der BürgerService.
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Passes an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 EUR, für alle anderen Personen 70,-- EUR.
Für die Ausstellung eines vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt die Gebühr 26,-- EUR.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Auskünfte über Gebührenbefreiung erteilt der BürgerService.
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen, da der Pass von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
Vor Beginn, sowie in der Ferien- und Reisezeit sind längere Bearbeitungszeiten wegen der Vielzahl gestellter Anträge unvermeidbar.
Stellen Sie rechtzeitig den erforderlichen Antrag!
In begründeten Ausnahmefällen, in denen der Antragsteller auf eine schnellere Aushändigung des Passes angewiesen ist, kann vom BürgerService ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden.
Für diesen ist ein Lichtbild erforderlich. Der Termin für die Abholung wird bei Antragstellung mit Ihnen vereinbart.
Abholung / Empfang:
Der Antragsteller erhält vom BürgerService eine schriftliche Mitteilung, sobald der beantragte Reisepass abgeholt werden kann.
Der Reisepass kann von einer anderen Person abgeholt werden, die sich ausweisen können muss und eine schriftliche Vollmacht des Passinhabers vorweisen kann. Der Vordruck einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Abholbenachrichtigung.
Gültigkeitsdauer:
Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Vorläufige Pässe werden für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.
Verlust:
Der Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Passes beim BürgerService anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung Ihren Personalausweis oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente (z.B. eine Geburtsurkunde) mit!
48-Seiten-Pass/Express-Pass:
Auskünfte zu diesen besonderen Passarten erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BürgerService. Bitte fragen Sie danach, wenn Sie als Geschäftsreisender viel unterwegs oder wenn Sie sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen.
Weitere Informationen:
Informationen zum Reisepass oder Auskünfte über bestehende Pass- und Visabestimmungen des Auslandes können Sie persönlich oder telefonisch beim BürgerService einholen.
Diese Informationen erhalten Sie vorbehaltlich möglicher Änderungen.
Achtung! Wichtiger Hinweis für Reisen in die USA
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.